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Harmonisierung der Aussentüren

Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU wurde das Bauproduktegesetz (BauPG) an die europäische Bauprodukteverordnung angepasst. Darin ist das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie die Bereitstellung auf dem Markt geregelt.

Die Koexistenzphase für die Aussentüren (nach SN EN 14351-1) endet Ende Oktober 2019 und die EN 16034 wird per 01. November 2019 verpflichtend in Kraft treten. Mit diesem Datum verlieren somit alle nationalen Zulassungen für Aussentüren ihre Gültigkeit.

 

Um unsere Kunden auf dem Weg der Harmonisierung möglichst gut begleiten zu können. haben wir für sie zwei Dokumente mit den wichtigsten Informationen erstellt:

- Kurzinformation für den Schreiner: Bauproduktegesetz und Leistungserklärung

- Harmonisierung der Norm EN 16034: Was bedeutet das für Sie als Kunde?

 

Das Thema ist sowohl für Sie als Verarbeiter und Lizenznehmer, als auch für uns als Hersteller und Lizenzgeber von hoher Relevanz.
Gerne bleiben wir mit Ihnen in Kontakt, um Sie bei der Umsetzung der EN 16034 zu unterstützen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden uns gerne um Ihre Anliegen kümmern.


Türenfabrik Safenwil AG

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